Geistheilung ist keine Wunderheilung, sondern ein Prozess der inneren Haltung und Persönlichkeitsentwicklung. Es ermöglicht eine wahre, tiefgehende Heilung, weil es die energetischen und seelischen Ursachen anpackt. Im besten Falle erkennt der Leidende selbst, warum er leidet.
Geistiges Heilen ist eine ganzheitliche Heilmethode, welche schon seit Beginn der Menschheit angewandt wird. Ziel des Geistheilers ist es, Geist, Seele und Körper in Einklang zu bringen und nicht nur die Symptome der Krankheit, sondern die Ursache für die Schmerzen und das Unwohlsein zu finden und zu beseitigen.
Kurz gesagt: Eine Heilsitzung aktiviert die Selbstheilungskräfte, fördert Heilung im ganzheitlichen Sinne, ermutigt und unterstützt Sie beim Wahrnehmen Ihrer Eigenverantwortung.
Die heutige hochentwickelte konservative „Schulmedizin“ geht von der Aufteilung des Menschen in Organe und Organsysteme aus. Wäre sie damit auf dem allein richtigen Weg, so hätten wir weniger chronisch Kranke und nicht so viele Menschen wären unglücklich, depressiv und in häufigen Lebensängsten. Daher ist es unerlässlich, den Menschen ganzheitlich und insbesondere seine Gewohnheiten sowie Gedankengut mit einzubeziehen.
Geistiges Heilen kann bei jeder Art von Erkrankung oder Befindlichkeitsstörung, bei Stress, bei körperlichen und bei seelischen Verletzungen angewandt werden. Wir werden gemeinsam die Ursache erarbeiten und individuell schauen, welche Behandlung für Sie geeignet ist.
Bei einer Heilsitzung gehe ich in einen tiefen Bewusstseinszustand und verbinde mich mit der höchstmöglichen Ebene und bitte um Hilfe und Führung. Durch diese Verbindung kann die Energie verstärkt durch den Körper fließen. Die Selbstheilungskräfte werden aktiviert und festsitzende Blockaden können so gelöst werden. Körper, Geist und Seele können wieder eine harmonische Einheit bilden.
Worauf ich ausdrücklich hinweisen möchte ist, dass Energieanwendungen keine Heilversprechen und auch keine Heilbehandlungen im medizinischen Sinne sind. Sie ersetzen weder Diagnosen noch die Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker. Es werden keine Diagnosen gestellt. Die Ausübung des Geistigen Heilens ist nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 02.03.2004 (1 BvR 781/30) erlaubt.